Sabbatical vs. Kündigung

Wenn man plant, einen Fernwanderweg wie den Te Araroa in seiner ganzen Länge zu begehen, reicht für den Otto Normalangestellten der Jahresurlaub nicht so ganz aus. Man muss sich also überlegen, wie man sich die notwendige Zeit freischaufeln könnte. Generell gibt es dafür 2 Optionen: ein Sabbatical oder die Kündigung.
Und für alle Selbstständigen - ihr macht das sowieso mit euch selbst aus ...

Sabbatical

Ein Sabbatical beschreibt ganz allgemein eine längere Auszeit. Im engeren Sinn wird darunter jedoch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über einen Sonderurlaub verstanden.
Generell ist das Sabbatical vergleichbar mit der Elternzeit. Man hat nach der Rückkehr Anspruch auf eine gleichwertige Position aber nicht unbedingt auf dieselbe Stelle, wie vor dem Weggang. Hier kommt es auf die individuelle Absprache mit dem Arbeitgeber an.

Für wen ist das was?

  1. Für alle, die beruflich nach der Auszeit wieder beim gleichen Arbeitgeber einsteigen wollen.
  2. Für alle, die sich die Sicherheit wünschen, nach der Rückkehr gleich wieder einen Job zu haben.
  3. Für alle, die eine Einigung mit ihrem Arbeitgeber finden.
  4. Für alle, die eine gesicherte Finanzierung der Auszeit sicherstellen wollen (hier kommt es allerdings auf die Art der Einigung mit dem Arbeitgeber an.)

Was muss ich dafür tun?

Sprich mit deinem Arbeitgeber!
Die meisten größeren Firmen haben inzwischen Arbeitszeitmodelle, die du mit deinem Chef oder der Personalabteilung besprechen kannst. Hier bist du in der Regel nicht der erste, der nach einem Sabbatical fragen wird.
In kleineren Firmen wird es - wenn überhaupt - auf eine individuelle Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber hinaus laufen.

Welche Optionen gibt es?

Zeitwertkonto - In diesem Fall, sparst du Vergütungen aus Überstunden, einem Urlaubsausgleich oder Einmalzahlungen in einem Konto an, die dir dann während deiner Auszeit als Gehalt überwiesen werden.
Hier zahlst du dann auch weiterhin die Sozialabgaben über dein Gehalt (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung).
Das Modell bietet sich vor allem an, wenn du deine Reise lange im Voraus planst.

Teilzeitvertrag/Lohnverzicht - Du kannst mit deinem Arbeitgeber auch einen Teilzeitvertrag vereinbaren und arbeitest dann über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus. Oder du erhälst nur einen Teil deines bisherigen Gehaltes. Am Ende läuft beides auf das Gleiche hinaus.
Das erwirtschaftete 'Guthaben' wird dir dann während deiner Freistellung als Gehalt ausgezahlt. Auch hier zahlst du über dein Gehalt weiter in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen ein.

Elternzeit - Sofern du denn Kinder hast oder planst, kannst du auch versuchen mit deinem Arbeitgeber eine Verschiebung eines Teils der Elternzeit zu vereinbaren. Insgesamt stehen dir 3 Jahre Elternzeit zu. Wenn du die ersten 2 Jahre für die beiden ersten Lebensjahre des Kindes nimmst, kannst du dir die restlichen 12 Monate bis zum 8ten Geburtstag deines Sprößlings aufsparen.
Die Elternzeit wird generell auch auf deinen Rentenanspruch angerechnet - dafür werden immer 36 Monate berücksichtigt. Nehmen beide Elternteile Erziehungszeit müssen sich die Eltern entscheiden, wem die Zeit angerechnet wird. Diese Entscheidung muss allerdings innerhalb der ersten 2 Monate nach der Geburt fallen, sonst wird der Anspruch automatisch der Mutter zugerechnet.

Unbezahlter Urlaub - Diese Variante ist wohl am schnellsten mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und umzusetzen, birgt aber auch die meisten Nachteile für dich. Hier wird dein Vertrag einfach ruhend gestellt - du wirst ab einem bestimmten Zeitpunkt von deinen Tätigkeiten freigestellt und erhälst dann kein Gehalt mehr. Ab diesem Zeitpunkt zahlst du dann auch nicht mehr in die Sozialversicherungen ein, was sich negativ auf deine spätere Rente auswirkt. Du kannst dann selbst entscheiden, ob du den Mindestbetrag selbst tragen willst.

Habe ich ein Recht auf ein Sabbatical?

Nein hast du nicht. Es gibt keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Freistellung. Hier kommt es auf die individuelle Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber an.
Lediglich im öffentlichen Dienst gibt es im Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung enen Anspruch auf eine Auszeit.

Was erwartet mich, wenn ich zurückkomme?

Dein bekanntes Umfeld. Ein Job - welcher, dass kommt dann wiederum ganz auf die Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber an.

Kündigung

Die Kündigung ist auf jeden Fall der steinigere Weg - mehr Organisation & weniger Sicherheit. Aber es ist auch der Weg mit den größeren Freiheiten.

Für wen ist das was?

  1. Für alle, sich nicht mit ihrem Arbeitgeber einigen können aber auch nicht auf ihren Traum verzichten wollen.
  2. Für alle, die nicht wieder beim gleichen Arbeitgeber einsteigen wollen.
  3. Für alle, die sich eine Auszeit über Angespartes oder Arbeiten unterwegs finanzieren können (siehe Work&Travel, Digital Nomads, Selbstständige).
  4. Für alle, die einen gewissen Druck brauchen, um sich nach einer neuen Stelle umzusehen.

Was muss ich dafür tun?

Nun ja - kündigen...
Hier musst du die, in deinem Arbeitsvertrag festgelegten, Kündigungsfristen berücksichtigen. Falls du diesen nicht in-und-auswendig kennst, empfehle ich ihn gleich einmal zu lesen - spätestens wenn bei dir feststeht, ab wann du deine Reise antreten willst. Eine Freundin hatte aufgrund ihrer langen Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Wenn du vorher noch ein Sabbatical klären willst, solltest du also mindestens 8 Monate vor dem Starttermin die Gespräche mit deinem Arbeitgeber starten.
Danach kommt noch die Meldung bei der Agentur für Arbeit und die Buchung einer privaten Krankenversicherung auf dich zu.

Was erwartet mich, wenn ich zurückkomme?

Bewerbungen, Selbstständigkeit, Arbeitslosigkeit, Vorstellungsgespräche, ein Job, ein Neuanfang...
Wir wissen es nicht und genau das ist das Spannende.

Aufhebungsvertrag

Es gibt noch die Alternative des Aufhebungsvertrages. Hier kannst du versuchen, dich mit deinem Arbeitgeber auf Sonderbedingungen für die Beendigung deines Arbeitsverhältnisses zu einigen.
Als Beispiel: du kennst bereits ein Jahr vor deiner Reise deinen Kündigungszeitpunkt - jetzt kannst du bis zu deiner Kündigungsfrist warten oder deinem Arbeitgeber bereits vorab bescheid geben und eine Aufhebung deines Vertrages zu diesem Zeitpunkt vereinbaren. Der Arbeitgeber kann somit zeitiger nach einer Nachfolge für dich suchen. Es entstehen aber auch Nachteile für dich durch diese zeitige Festlegung der Aufhebung deines Vertrages (z.B. werden dir keine Trainingsmaßnahmen mehr angeboten, ...). Daher solltest du im Gegenzug auch Vorteile für dich verhandeln - zum Beispiel eine außerordentliche Zahlung.
Die Auswirkungen in Bezug auf das Arbeitslosengeld und die Krankenversicherung sind aber die gleichen wie bei einer Kündigung.

Unsere Entscheidung

Bei mir stand relativ schnell fest, dass ich für den Te Araroa meinen Job kündigen werde. Zwar hatte ich schonmal ein Sabbatical genommen (Variante: unbezahlter Urlaub) und wusste, dass es bei meinem Arbeitgeber grundsätzlich möglich ist, aber ich wollte mich nach unserer geplanten Reise generell einmal nach einer neuen Stelle umsehen. Das ist zwar komfortabler aus einer gesicherten Position heraus - aber der Antrieb ist auch nicht ganz so groß.
Auch die Gespräche über eine Aufhebung meines Vertrages hielten sich in Grenzen, da die Anfordung meinen Ausstieg bis Endes des Jahres zu verschieben nicht mit der Tourenplanung in Neuseeland überein passte.

Auch bei Simon war es recht schnell klar. Sein Arbeitgeber bot auch die Möglichkeit eines Sabbaticals an. Aber auch er wollte sich während unserer Reise generell einmal über seine zukünftige Arbeit Gedanken machen und danach nach einer neuen Position suchen. Daher hat auch er seine Stelle für unsere Tour aufgegeben. Manchmal braucht man wohl einfach den Druck, sich zu überlegen, in welchem Bereich man eigentlich gerne arbeiten will.

Allerdings muss ich dazu sagen, dass wir beide - als BWLer und Informatiker mit reichlich Arbeitserfahrung - davon ausgehen, dass sich die Jobsuche nach unserer Rückkehr in Grenzen hält.
q. e. d.