Krankenversicherung

Je nachdem, ob du dich für deine Tour für ein Sabbatical entscheidest oder für die Kündigung (siehe Sabbatical vs. Kündigung) oder dir die Entscheidung ganz abgenommen wird, gibt es unterschiedliche Regelungen zur Krankenversicherung, die dich betreffen.

Seit 2009 gilt in Deutschland grundsätzlich für alle die Krankenversicherungspflicht. Dabei gibt es 2 Möglichkeiten je nach Berufs- oder Personengruppe - die gesetzliche (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV).

Private Auslandskrankenversicherung

Willst du dein Sabbatical über einen längeren Zeitraum hinweg im Ausland verbringen (das gilt auch für das europäische Ausland), musst du generell eine private Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen. Der Schutz im europäischen Ausland bzw. die gängige Auslandskrankenversicherung (für etwa 8€ im Jahr) greift nur bei kürzeren Aufenthalten im Ausland von bis zu 6 Wochen.

Sabbatical

Gesetzliche Krankenversicherung

Bekommst du auch während deiner Auszeit regelmäßig Gehalt oder Lohn überwiesen, welches du vorab angespart hast, wird davon weiterhin ein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeführt.

Im Falle eines unbezahlten Urlaubs sind wiederum 2 Situationen zu unterscheiden, die du vorab beide mit einem Sachbearbeiter deiner Krankenversicherung abklären musst.

  1. Warst du vor deinem Sabbatical pflichtversichert, kannst du deine Krankenversicherung über dein Vorhaben informieren und wirst nach Vorlage eines Nachweises deiner Auslandskrankenversicherung und deiner Reiseinformationen (z.B. Flugtickets) von der Einzahlung der Beiträge freigestellt. Nach deiner Rückkehr muss dich die Versicherung wieder aufnehmen und du zahlst dann wieder über Lohn oder Gehalt in die Krankenversicherung ein.

  2. Hast du mit deinem Gehalt vor deiner Auszeit bereits über der Versicherungspflichtgrenze gelegen und warst freiwillig gesetzlich versichert (und erwartest auch nach deiner Tour wieder so einzusteigen), musst du dir deinen Anspruch auf den Verbleib in der GKV bewahren. Dafür gibt es die Möglichkeit einer Anwartschaft - für etwa 50€ monatlich stellst du sicher, dass du nach der Rückkehr wieder über deine gesetzliche Krankenversicherung versichert bist. Auch hier musst du allerdings einen Nachweis deiner Auslandskrankenversicherung und die Reiseinformationen (z.B. Flugtickets) an deine GKV schicken.

Private Krankenversicherung

Ähnlich wie bei der gesetzliche Krankenversicherung kannst du auch deine private Krankenversicherung beitragsfrei setzen und einen monatlichen Anwartschaftsbetrag zahlen. Damit musst du dich bei deiner Rückkehr auch nicht einer nochmaligen Gesundheitsprüfung unterziehen. Damit du aber weiterhin einen Anspruch auf Verbleib in der privaten Krankenversicherung hast, musst dein Einkommen über einen Zeitraum von 3 Jahren hinweg durchschnittlich pro Monat die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

Kündigung

Gesetzliche Krankenversicherung

Im Falle einer Arbeitslosigkeit und bei Anspruch auf Arbeitslosengeld wird dein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die Agentur für Arbeit getragen.

Hast du allerdings selbst gekündigt, hast du zunächst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit auch nicht auf die Zahlung der Krankenversicherung. Hier musst du privat für deine Absicherung aufkommen.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt genauso bei einem längeren Aufenthalt im Ausland, da du dem Arbeitsmarkt ja in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehst.

Für einen längeren Aufenthalt im Ausland - zum Beispiel um den Te Araroa zu laufen - reicht aber die private Auslandskrankenversicherung aus, um der Versicherungspflicht nachzukommen.

Bist du dann mehr als 3 Monate unterwegs, hast dich vor deiner Reise arbeitslos gemeldet (und wieder abgemeldet - dazu mehr in unserem Post Meldung bei der Agentur für Arbeit), hast du direkt nach deiner Rückkehr Anspruch auf Arbeitslosengeld und damit auch auf die Zahlung an die gesetzliche Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung

Warst du vor deiner Kündigung privat versichert, musst du mit Eintritt der Arbeitslosigkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Dann gelten die gleichen Bedingungen zur Absicherung für dich wie oben bereits beschrieben.

Selbstständige

Für Selbstständige gilt im Prinzip das gleiche wie in den oben beschriebenen Fällen der freiwilligen gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung.