Meldung bei der Agentur für Arbeit

Wenn du dich entschieden hast, deinen Job zu kündigen bzw. eine dir auferlegte Karrierepause für eine Reise zu nutzen, solltest du noch vor deinem Aufbruch die notwendigen Schritte bei der Agentur für Arbeit einleiten.
Das sichert dir einen schnellstmöglichen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du von deinem Abenteuer zurück bist.

Schritt 1: Melde dich arbeitssuchend.
Die Meldung kannst du einfach online unter folgender Adresse erledigen:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/erste-schritte-arbeitslosigkeit.
Danach wird dich ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur kontaktieren und zum persönlichen Gespräch einladen. Das kannst du zum Beispiel nutzen, um eventuelle Optionen nach deiner Rückkehr zu besprechen. (Schritt 2 kann während dieses Gesprächs dann auch gleich erledigt werden.)

Schritt 2: Melde dich persönlich in der Arbeitsagentur arbeitslos und gleich wieder ab.
Bring deinen Personalausweis mit!
Die Arbeitslosmeldung ist notwendig, damit du später einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Entscheidend für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist, ob du in den 2 Jahren vor deiner Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.

Schritt 3: Beantrage dein Arbeitslosengeld vor deiner Reise
Sammle die Dokumente zur Beantragung des Arbeitslosengeldes und lade sie online hoch.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/so-beantragen-sie-arbeitslosengeld.
Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, dann bleibt dir dieser Anspruch 4 Jahre lang erhalten. Das heißt du könntest jetzt auch gut und gerne 4 Jahre lang in der Gegend herum reisen und nach deiner Rückkehr hast du noch deinen Anspruch aus der Zeit vor deinem Trip.
Wie lang dein Anspruch auf Arbeitslosengeld dann besteht, richtet sich ganz danach, ob du selbst gekündigt hast und ob du dich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur gemeldet hast. Bei einer Kündigung von deiner Seite kannst du von einer Sperrfrist von 12 Wochen ausgehen, die dir von deinem gesamten Anspruch abgezogen werden.

Schritt 4: Geh auf Reisen und komm gesund zurück.
Wie hat mir hier eine freundliche Mitarbeiterin der Arbeitsagentur mit auf den Weg gegeben: "Reisen Sie, genießen Sie die Zeit und denken Sie dabei bitte nicht über Ihre Arbeitslosenmeldung nach."

Schritt 5: Melde dich wieder persönlich arbeitslos.
Wenn du zurück bist, meldest du dich am besten sofort wieder arbeitslos - ab diesem Zeitpunkt hast du dann Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Eine Ausnahme gibt es - willst du dich zum Beispiel nach deiner Reise selbstständig machen und den Gründerzuschuß beantragen, musst du darauf achten, dass du bei der Beantragung noch einen Restanspruch von 150 Tagen Arbeitslosengeld hast.
Wenn du dir also noch ein wenig Zeit für die konkrete Ausarbeitung eines Business Plans lassen willst, dann macht es in diesem Fall Sinn mit der Arbeitslosenmeldung noch entsprechend lange zu warten.